Was bedeutet die neue Corona-Verordnung ab 22. März 2021 für die MuKs?
Nach der neuen Corona-Verordnung ist den Musik- und Kunstschulen im Land ab 22.03.2021 der Einzelunterricht in allen Fächern (auch Tanz und Ballett) in Präsenzform unter der Bedingung gestattet, dass im zugehörigen Landkreis seit fünf Tagen in Folge die Sieben-Tages-Inzidenz weniger als 100 Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner beträgt. Da die Inzidenzzahlen im Landkreis Karlsruhe dies leider nicht zulassen, darf die MuKs Bruchsal momentan weiterhin keine Angebote in Präsenzform machen.
Arbeiten wir weiter dran, dass unsere unbändige Vorfreude auf ein Wiedersehen bald Realität werden darf!