Gebühren
Das Unterrichtsentgelt der Musik- und Kunstschule Bruchsal ist ein privatrechtliches Nutzungsentgelt. Die Bestimmungen der Schul- und der Schulgeldordnung sind bindend. Die Unterrichtsentgelte sind jeweils auf das gesamte Schuljahr berechnet und werden in monatlich gleichbleibenden Abschlagszahlungen auch während der Ferienzeit i.d.R. im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben.
Auszug aus der Schulgeldordnung
Entgelte für Teilnehmende aus Mitgliedsgemeinden (gültig ab 01.04.2024).
Entgelte Musik
Eltern-Kind-Gruppen
MuKs-Mäuse für Babys von 0-18 Monaten (30 Minuten): 19,70€
+ einmalig Starterpaket: 14,50€
Rasselbande & Co. für Kinder zwischen 18 Monaten und 3 Jahren (40 Minuten): 25,50€
Ohrwürmchen für Kinder von 3 bis 4 Jahren (50 Minuten): 31,00€
Für Kindergartenkinder
Musi-Kuss (75 bzw. 60 Minuten): 33,50€
+ einmalig Starterpaket: 40,00€
Für Teilnehmende aus Nicht-Mitgliedgemeinden wird ein Zuschlag von 5% erhoben
Gruppenunterricht
3er-Gruppe (15 Minuten): 17,40€
2er-Gruppe (15 Minuten): 19,30€
3er-Gruppe (30 Minuten): 36,10€
2er-Gruppe (30 Minuten): 41,20€
3er-Gruppe (45 Minuten): 48,00€
2er-Gruppe (45 Minuten): 55,00€
3er-Gruppe (60 Minuten): 64,80€
2er-Gruppe (60 Minuten): 73,30€
Einzelunterricht
15 Minuten: 38,40€
30 Minuten: 75,80€
45 Minuten: 99,70€
60 Minuten: 129,50€
Für Teilnehmende aus Nicht-Mitgliedgemeinden wird ein Zuschlag von 10% erhoben
Zuschlag für Klavierunterricht
Für Schülerinnen und Schüler des Faches Klavier wird ein Zuschlag zum regulären Entgelt in Höhe von 2,50 € je Teilnehmendem und Unterricht erhoben. Bei Geschwistern wird dieser Zuschlag nur einmal erhoben.
Die Teilnahme an Ensemble- und Ergänzungsfächer ist bei gleichzeitiger Belegung eines Hauptfaches kostenlos.
Bläserklasse: 41,-€ pro Monat
Für diese Kurse werden weder Ermäßigungen noch Zuschläge berechnet.
Bläserklasse für Erwachsene
50,-€/Monat
Für die Kurse werden weder Ermäßigungen noch Zuschläge berechnet.
Schuleigene Instrumente und musikalisches Zubehör
Im Rahmen ihrer Bestände vermietet die Musik- und Kunstschule Bruchsal eigene Instrumente. Die Instrumente sind pfleglich zu behandeln. Die Mietzeit beträgt max. ein Jahr.
Leihentgelttabelle
Taschentrompete, Gitarre: 7,00€ im Monat
Querflöte, Trompete: 10,00€ im Monat
Klarinette, Akkordeon, Saxophon, Violine, Viola/Bratsche: 12,00€ im Monat
Posaune, Cello, Oboe, Fagott, Horn, Kontrabass, Tuba: 15,00€ im Monat
Zubehör
Mundstück Querflöte: 2,50€ im Monat
Verstärker: 5,00€ im Monat
Entgelte Kunst
Theater und Zirkus
Jahreskurs 60 Minuten
Klasse ab 6 Teilnehmenden: 22,00€
Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 24,90€
Jahreskurs 75 Minuten
Klasse ab 6 Teilnehmenden: 27,80€
Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 31,30€
Jahreskurs 90 Minuten
Klasse ab 6 Teilnehmenden: 32,80€
Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 37,10€
Jahreskurs 120 Minuten
Klasse ab 6 Teilnehmenden: 38,90€
Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 44,00€
Für Teilnehmende aus Nicht-Mitgliedsgemeinden wird ein Zuschlag von 5% erhoben.
Bildende Kunst
Jahreskurs 60 Minuten
Klasse ab 6 Teilnehmenden: 25,50€
Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 29,10€
Jahreskurs 75 Minuten
Klasse ab 6 Teilnehmenden: 31,00€
Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 35,00€
Jahreskurs 90 Minuten
Klasse ab 6 Teilnehmenden: 34,50€
Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 38,20€
Für Teilnehmende aus Nicht-Mitgliedsgemeinden wird ein Zuschlag von 5% erhoben.
Ballett/Tanz
Jahreskurs 45 Minuten
Klasse ab 6 Teilnehmenden: 30,00€
Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 33,90€
Jahreskurs 60 Minuten
Klasse ab 6 Teilnehmenden: 32,80€
Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 37,10€
Jahreskurs 75 Minuten
Klasse ab 6 Teilnehmenden: 35,50€
Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 39,80€
Jahreskurs 90 Minuten
Klasse ab 6 Teilnehmenden: 38,90€
Kleingruppe (4-5 Teilnehmende): 44,00€
Für Teilnehmende aus Nicht-Mitgliedsgemeinden wird ein Zuschlag von 5% erhoben.
Ermäßigungen bzw. Zuschläge
(ausgenommen hiervon sind Projekte wie Bläserklasse, Medien/Fotografie, etc.)
Ist ein Zahlungspflichtiger / eine Zahlungspflichte für mehr als einen Teilnehmenden zahlungspflichtig, wird für jeden Teilnehmenden eine Familienermäßigung - vom Unterrichtsentgelt - nach folgender Staffelung gewährt:
ab 2 TN je TN 12%
ab 3 TN je TN 22%
ab 4 TN je TN 30%
Die Vereinsermäßigung wird zusätzlich zur Familienermäßigung gewährt. Voraussetzung dafür ist zum einen, dass Anmeldungen und Abmeldungen über den Verein abgewickelt werden und zum anderen, dass das entstehende Defizit durch die Wohnortgemeinde getragen wird. Wohnt der Schüler / die Schülerin in einer Gemeinde, die nicht Mitglied im Zweckverband ist, entfällt die Ermäßigung.
Aufgrund öffentlicher Fördermittel der Mitgliedsgemeinden bzw. vom Land BW kann die Musik- und Kunstschule Schüler/-innen aus den Wohnorten der Zweckverbandsgemeinden ein ermäßigtes Entgelt anbieten. Schüler/-innen, die ihren Wohnsitz außerhalb des Zweckverbandes haben, zahlen auf alle Entgelte einen prozentualen Zuschlag wie folgt:
-
- Elementare Musikpädagogik 5%
- Instrumental- und Vokalbereich 10%
- Kunstklassen 5%
Für Teilnehmende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird ein Zuschlag in Höhe von 20% auf das reguläre Entgelt erhoben.
Bei Vorlage einer aktuellen Schul-, oder Immatrikulationsbescheinigung oder des Nachweises über ein bestehendes Ausbildungsverhältnis gelten für volljährige Teilnehmende die regulären Unterrichtsentgelte unter der Voraussetzung, dass Kindergeld nach dem Bundes-Kindergeld-Gesetz gezahlt wird. Sofern Einkünfte erzielt werden, ist ein Nachweis über den Bezug von Kindergeld vorzulegen.