Gebühren

Das Unterrichtsentgelt der Musik- und Kunstschule Bruchsal ist ein privatrechtliches Nutzungsentgelt. Die Bestimmungen der Schul- und der Schulgeldordnung sind bindend. Die Unterrichtsentgelte sind jeweils auf das gesamte Schuljahr berechnet und werden in monatlich gleichbleibenden Abschlagszahlungen auch während der Ferienzeit i.d.R. im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben.

Auszug aus der Schulgeldordnung

Entgelte für Teilnehmende aus Mitgliedsgemeinden (gültig ab 01.04.2024).

Entgelte Musik

Entgelte Kunst

Ermäßigungen bzw. Zuschläge

(ausgenommen hiervon sind Projekte wie Bläserklasse, Medien/Fotografie, etc.)