„Inzidenzstufe 1“ im Landkreis KA | Was bedeutet das für die MuKs?
Für die MuKs Bruchsal ergeben sich daraus ab Montag, 28.06.2021 bis auf Weiteres folgende Regelungen für den Unterricht:
Erlaubt ist Präsenzunterricht in allen Unterrichtsfächern
(1) ohne Beschränkung der Zahl der teilnehmenden Schüler*innen
(2) ohne Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises
(3) ohne Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen
(4) mit der Empfehlung von Abstandsregeln vom 1,5 m. Bei Blasinstrumenten und Gesang verpflichtende Abstandsregeln von 2m
Erlaubt sind auch Bildungskooperationen mit Kitas und Schulen einschließlich SBS.
Quellen:
– §12 Abs.1 Corona VO
– § 2 Abs. 1 Corona VO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
Liebe Schülerinnen und Schüler, das sind gute Nachrichten. Jedoch sind weitreichende Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen auch an der MuKs weiterhin dringend notwendig. Lasst uns weiter achtsam und rücksichtsvoll handeln, um alle Risiken einer erneuten Verschärfung des Infektionsgeschehens mit der Gefahr neuer Einschränkungen für die Arbeit der Musik- und Kunstschulen zu minimieren. Dankeschön an alle!