Neue CoronaVO Musik- und Kunstschulen | Das gilt ab 18.10.2021

Ergänzend zur Corona-Verordnung BW gilt ab 18.10.2021 eine neue CoronaVO für Musik- und Kunstschulen.

Diese Änderungen gelten für den Musik- und Kunstschulunterricht:

Änderung bzgl. der Testnachweise

Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen müssen keinen negativen Testnachweis vorlegen, sofern sie an ihrer Schule an Reihentestungen teilnehmen. Für Schülerinnen und Schüler, die nicht an den dortigen Reihentestungen teilnehmen, besteht ein Zutrittsverbot auch für die MuKs.

Alle übrigen Schülerinnen und Schüler der MuKs (außer Vorschulkindern) legen bitte einen negativen Testnachweis vor, der die in § 5, Abs. 4 CoronaVO genannten Anforderungen erfüllt: Ein Testnachweis ist ein Nachweis im Sinne von § 2 Nummer 7 SchAusnahmV über einen Test, der

  • … von einem Leistungserbringer nach §6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vom 21. September 2021 (BAnz AT 21. September 2021 V1) vorgenommen oder überwacht wurde. Zulässig ist auch eine Testung durch eine Labordiagnostik (z.B. PCR). Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen.
  • … vor Ort unter Aufsicht desjenigen Anbieters stattfindet, der das Vorliegen eines Testnachweises überprüfen muss; der von diesem Anbieter ausgestellte Testnachweis kann nicht für den Zutritt zu anderen Einrichtungen oder Veranstaltungen genutzt werden.

Neue Regelungen für den Unterricht in Gesang + Blasinstrumenten

Die bisherigen Sonderregelungen hinsichtlich der einzuhaltenden Abstände beim Unterricht im Gesang und von Blasinstrumenten entfallen in der Basisstufe – unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmenden (auch die Lehrkraft) geimpft oder genesen sind oder Schüler*innen sind, die im Rahmen des Schulbesuches an den regelmäßigen Testungen teilnehmen. Sollte eine Person wiederum nicht geimpft oder genesen sein, gelten auch in der Basisstufe für den Unterricht im Gesang und von Blasinstrumenten weiterhin für alle Teilnehmenden die bisherigen Abstandsregelungen. Die MuKs empfiehlt trotz dieser Neuregelungen, beim Singen und beim Spielen von Blasinstrumenten möglichst große Abstände einzuhalten.

Im Voraus herzlichen Dank für gewissenhafte Beachtung!